ERLÄUTERUNGEN(*)ZUR Erläuterung zu Artikel 2)
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Ich habe gerade damit begonnen mir das Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007 durchzulesen. Dabei bin ich unter dem Absatz "Erläuterung zu Artikel 2—Recht auf Leben" auf folgenden Artikel gestoßen. "„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendungverursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um [...] c) einen Aufruhr oder Aufst ...