Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Nach Ihren Angaben zu urteilen dürfen Sie rechtlich Ihre Meldeanschrit im Inland nicht unterhalten. Sie trifft die Pflicht, sich abzumelden, da Sie aus Ihrer Hauptwohnung ausgezogen und ins Ausland verzogen sind. Hintergrund ist, dass eine Nebenwohnung im Inland im melderechtlichen Sinne nur vorliegen kann, wenn auch die Hauptwohnung im Inland ist. Nach Ihren Angaben haben Sie Ihre Hauptwohnung jedoch in Dänemark.
Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark haben, sind Sie nach dänischem Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig.
Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen teile ich Ihnen mit, dass es durchaus Banken gibt, die Deutschen mit Wohnsitz im Ausland Konten einrichten - gerade mit Wohnsitz innerhalb der EU dürfte dies nicht allzu problematisch sein. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen insbesondere, sich einmal bei den bekannten Direktbanken kundig zu machen. Filialbanken haben dagegen erfahrungsgemäß eher Vorbehalte gegen die Kontoeröffnung durch Auslandsdeutsche.
Sobald Sie sich dazu entscheiden, wieder eine Wohnung in Deutschland zu beziehen, können (und müssen) Sie sich bei der örtlichen Meldebehörde wieder anmelden. Sodann sind Sie wieder in Deutschland steuerpflichtig, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht usw.
Das Problem bei der Beantragung von Darlehen durch Auslandsdeutsche besteht in der Regel darin, dass Kreditinstitute die Bonität des Kunden überprüfen müssen und zu diesem Zwecke darauf angewiesen sind, dass eine deutsche Meldeadresse vorliegt. Erfahrungsgemäß wird auch oftmals verlangt, dass diese Meldeadresse bereits seit mehreren Jahren besteht. Insofern kann es bei der Gewährung von (insbesondere größeren) Darlehen zu Schwierigkeiten kommen. Indes gibt es keine gesetzliche Bestimmung, wonach ein deutsches Kreditinstitut Ihnen kein Darlehen gewähren könnte. Hier bietet es sich ggf. an, einmal mit Ihrer bisherigen Hausbank, die Sie bereits aus bisherigen Geschäftsbeziehungen kennt, Kontakt aufzunehmen. Da Banken jedoch Vertragsfreiheit genießen, kann es hier jedoch (wie bei der Kontoeröffnung auch) zu einer Ablehnung kommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -