Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Art. 33 Abs. 2
des Grundgesetzes (GG) gibt Ihnen das Recht, sich auf jede Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben. Das gilt auch dann, wenn der Einstellung ein Auswahlverfahren vorgeschaltet ist und Sie schon irgendwo verbeamtet sind.
Dagegen haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die Bundespolizei bei einer erfolgreichen Bewerbung Ihrer Versetzung zum Zoll zustimmt, wenn die Bundespolizei an Ihrem Verbleib ein dienstliches Interesse hat. Eine entsprechende Ablehnung wäre nicht als ermessensfehlerhaft anzusehen. Das Beamtenverhältnis müsste dann beim Zoll neu begründet werden, unter Beendigung des Beamtenverhältnisses bei der Bundespolizei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen