Vollstreckung von Stadtkasse durch Hessischer Rundfunk
vom 29.4.2020
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Ausübung der Vollstreckungshilfe (Lohnpfändung) der Stadtkasse für den Hessischen Rundfunk laut HVwVfG Paragraph 2 "Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und für die Tätigkeit des Hessischen Rundfunks." nicht erlaub ...