Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann ihnen das Zeugnis nicht per Mail zugesendet werden, § 30 BZRG
enthält hierfür strenge Regularien.
Jeder hat das Recht ein polizeiliches Führungszeugnis für sich zu beantragen. Neben der Einholung beim Amt gibt es auch die Möglichkeit dieses für 13,00 € online zu beantragen, dann wird es postalisch versendet. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur , wenn sie einen neuen Ausweis im EC-Karten-Format mit Kartenlesefunktion haben, damit sie sich ausweisen können. Auch eine postalische Beantragung ist für 13,00 möglich, dies geht schriftlich ans:
Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister -
Referat IV 2
53094 Bonn
Da sie im Ausland leben, gibt es hierfür ein Formblatt. Dieses finden sie unter:
file:///C:/Users/Doreen/Downloads/antrag_de.pdf
Bitte beachten sie dass ihre Unterschrift unter dem Antrag durch eine deutsche
diplomatische oder konsularische Vertretung oder durch eine ausländische Behörde oder notariell beurkundet werden muss.
Leider ist ein Versand an sie per Mail nicht möglich. Auch über Umwege, nämlich einen Vertreter, der ihnen das Zeugnis zusendet, geht dies leider nicht. Sie dürfen sich beim Antrag nämlich nicht ( auch nicht von einem Anwalt, § 30 Abs. 1 BZRG
) vertreten lassen. Das Zeugnis darf nur von ihnen persönlich beantragt werden und wird zu ihrer aktuellen Anschrift ( auch wenn diese von der Meldeanschrift abweicht) übersendet (§ 30 Abs. 4 BZRG
). Eine Übersendung an einen Vertreter ist gem. § 30 Abs. 4 BZRG
unzulässig, folglich kann das Führungszeugnis nicht z.B. einen Anwalt übersendet werden, der es ihnen per Mail sendet.
Die Bearbeitungszeit kann kaum vorhergesagt werden, da dies von der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge abhängt, meist pegelt sich die Zeit auf etwa 14 Tage bis 3 Wochen ein. Die Beantragung eines europäischen Führungszeugnis kann deutlich ( bis zu 3 Wochen) länger dauern, da die Abschrift erst aus dem Herkunftsland abgerufen werden muss. Bei ihnen gehe ich von etwa 14 Tagen bis 3 Wochen aus, da sie "nur ein deutsches " Führungszeugnis anfordern, dieses aber nach England gesendet werden muss.
Es bleibt ihnen also nur die Beantragung mit postalischer Versendung an ihre Privatanschrift ( auch ins Ausland und bei abweichender Meldeadresse.)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
12. April 2019
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08:04
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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