Rückforderung des Ortszuschlages
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Hallo, ich bin angestellte Studienrätin im ö.D., hatte meinem Arbeitgeber (Schulsenat)mitgeteilt, daß ich mich von meinem Mann (geogrphisch) getrennt hatte. Daraufhin bin ich in die Steuerklasse II eingestuft worden. Jetzt wirft er mir "unterlassene Mitteilungspflicht" vor. Zitiere: "Für zuviel gezahlten Ortszuschlag aufgrund unterlassener Mitteilungspflicht besteht die Pflicht zur Rückzahl ...