Entlassung auf Verlangen: Wie sieht es mit der Rückzahlungspflicht aus?
vom 24.4.2023
für 50 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Guten Tag/Abend, ich bin seit Oktober 2022 Beamter auf Widerruf (Gehobener Dienst; Studium bei einer Bundesbehörde) und möchte das Studium abbrechen. Ich habe die ersten Prüfungen nicht bestanden und müsste meinen Zweitversuch nutzen, der möglicherweise keine Besserung oder Bestehen der Prüfung zur Folge hat, was ich ehrlicherweise auch nicht möchte. Diesbezüglich habe ich mit der Personalle ...