Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt.
Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), einem materiellen Gesetz.
Der Beitragsservice zieht die Beträge lediglich für die Rundfunkanstalt(en) ein.
1.
Ist eine Zahlung unter Vorbehalt rechtlich möglich/ sinnvoll wenn ein Zahlungsbescheid vorliegt?
Falls ja, ist dennoch ein Widerspruch einzulegen?
Falls nein, welche Alternative besteht?
Wie ist die Zahlung unter Vorbehalt rechtlich korrekt zu formulieren?
Eine Zahlung unter Vorbehalt ist sinnvoll und rechtlich möglich. Im Betreff der Überweisung genügt die Formulierung: Unter Vorbehalt der Rückforderung.
Dennoch muss gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt werden.
2.
Es muss derjenige Widerspruch einlegen, gegen den sich der Bescheid richtet.
Wenn nur Sie einen Bescheid erhalten haben, müssen auch nur Sie widersprechen.
3.
Mit dem Bescheid wurde sogleich ein Säumniszuschlag in Höhe von 8.- Euro in Rechnung gestellt. Ist dieser bei der vorbehaltlichen Zahlung zu begleichen, obwohl bis hierhin keine eingeräumte Frist versäumt wurde?
Es ist Ihnen zu raten den Säumniszuschlag auch (unter Vorbehalt) zu bezahlen, da auch dieser Betrag für die Landesrundfunkanstalt sofort vollstreckbar ist.
4.
Ein Urkundenfälschung liegt wahrscheinlich nicht vor, wird aber jedenfalls bezüglich des Vorsatzes nicht beweisbar sein.
Für die Widerspruchsfrist ist der Tag des Zugangs, nicht der Tag auf dem Bescheid, maßgebend.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt