Arbeitsrecht nach Elternzeit
vom 9.3.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige dringend rechtlichen Rat. Ich bin von Beruf Pflegehelferin und arbeite seit 2016 in einem Altenheim in München. Meine dreijährige Elternzeit endet bald (gültig bis zum 20.04.2025). Am 01.02.2025 bin ich teilweise an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt (Teilzeit mit 50 % Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit), und hier beginnen meine Unsicherheiten.
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