Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Ordnung halber wäre eine Anpassung des Vertrages zu empfehlen. Zum einen damit der Vertrag endet, wenn Sie in Rente gehen und keine Kündigung notwendig ist, sofern das gewollt ist, zum anderen das es keine Probleme gibt, wenn Sie 65 werden. Allerdings wäre die Regelung unwirksam, dass sie gegen das AGG verstößt und gegen § 14 TzBfG verstößt. Sie hätten somit auch ohne Klarstellung im Vertrag Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das 65. Lebensjahr hinaus. Allerdings könnte es eine rechtliche Auseinandersetzung als Folge haben, wenn keine Anpassung des Vertrages erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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17. Februar 2025
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15:02
Antwort
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