Keine Einigung nach Elternzeit - Wer muss kündigen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich habe im Juli 2003 meine Beschäftigung als kaufm. Angestellte in einem Betrieb mit ca. 80 Angestellten aufgenommen und befinde mich seit August 2006 in Elternzeit (3 Jahre), die folglich im August 2009 endet. Zu Beginn des Jahres bekam ich eine kurze Mitteilung der Personalsachbearbeiterin meines Arbeitgebers, dass ich mich mal melden soll, um zu besprechen, wie ich mir denn meine berufliche ...