Elternzeit = Erprobungszeit bei Beförderung von Beamten?
vom 14.9.2013
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich bin Landesbeamter im höheren Dienst in Berlin und habe mich erfolgreich um eine Beförderung beworben. Mir wurden jetzt die Aufgaben der Stelle übertragen und ich muss mich nach §13 Abs. 2 Satz 2 Laufbahngesetz nun im Rahmen einer sechsmonatigen Erprobungszeit bewähren, bevor mir die Stelle endgültig zugewiesen wird. Nun bin ich wenige Tage nach dem Erhalt des Schreibens für mindestens 12 Mon ...