Vergaberecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschaffe für unseren gemeinnützigen Träger Verbrauchsmaterial für die Durchführung von Projekten mit Jugendlichen, die aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden.
Ab einem geschätzten Auftragswert von bis zu 500 € kann Direktkauf angewendet werden, darüber hinaus müssen Rahmenverträge ausgeschrieben und vergeben werden.
Wir haben für 1400€ verschiedene Materialien angeschafft (Kopierpapier, Ornder, Toner, Stifte, Toilettepapier, Klemmmappen usw.), die als einzelne Materialien aber immer unter dem Wert von 500€ im Jahr lagen und daher nicht per Rahmenvertrag beschafft wurden.
Hierfür sollen wir einen Abzug bei der Erstattung der Kosten aus dem ESF erhalten.
Ich halte dies für nicht zulässig, benötige aber eine Argumentationshilfe.
Mit freundlichem Gruß
S. König
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