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VA trotz Rechtshängigkeit

30. August 2013 16:29 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Yvonne Bellmann

Ich bin in einem Versorgungswerk Mitglied. Als mein Beitrag erhöht wurde habe ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Diesem wurde nicht stattgegeben. Daher habe ich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist nun Ende Oktober. Trotz der Rechtshängigkeit hat das Versorgungswerk erneut Bescheide über die gleichen Beiträge erlassen und droht nun sogar mit der Vollstreckung. Ich habe gegen alle Bescheide Widerspruch eingelegt. Ich habe meine Mitgliedschaft inzwischen gekündigt, bin jetzt also kein Mitglied mehr. Streitgegenständlich ist die Höhe der letzten 10 Beiträge. Können die trotz Rechtshängigkeit immer wieder Bescheide erlassen und muss ich dann immer das Vorverfahren abwarten oder kann ich hier direkt Klagen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür gedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.

Leider müssen Sie für jeden neuen Bescheid erneut das Widerspruchsverfahren durchlaufen bevor Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen können.

Der Widerspruch und die Klage haben in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Deshalb kann das Versorgungswerk trotz der Widersprüche und der Rechtshängigkeit der Klage die Vollstreckung androhen. Sie müssten daher beim Verwaltungsgericht zusätzlich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann, Rechtsanwältin

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