Behörde verlangt amtliche Übersetzung eines ausländischen Dokumentes
Zur Bearbeitung eines Antrages (auf Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) verlangt die Ausländerbehörde eine amtliche Übersetzung von Dokumenten (Hinweisen, die abzuarbeiten sind), die die Botschaft des Heimatstaates in russischer Sprache ausgegeben hat. Der relevante Inhalt wurde der Ausländerbehörde im Antrag in deutscher Sprache bereits mitgeteilt, so dass sich aus der amtlichen Üb ...