illegale Baumfällung nach Wildwestmanier
vom 22.12.2005
20 €
Historischer Preis
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als im herbst 2002 auf meinem nachbargrundstück ein neubau entstand,fragte mich die bauherrin in gegenwart ihres architekten, ob mein alter birnbaum wegen befürchteter sichtbehinderung gefällt werden könne. meine antwort: darüber müsse man zugegebener zeit erst noch reden. Wenige wochen später war,nachdem ich von einem stadtgang nach drei stunden zurückkam,der baum plötzlich gefällt, der stamm un ...