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Versicherungsschutz bei Diebstahl aus fremdem Auto

15. November 2005 21:08 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sachverhalt:
Am 10.11.2005 lagerte ich meinen Laptop-Computer im Kofferraum des Autos eines Arbeitkollegen, das in einem überwachten Parkhaus abgestellt war. Während unserer arbeitsbedingten Abwesenheit wurde das Auto aufgebrochen und der Computer entwendet; der Diebstahl wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Leider weigert sich der Kfz-Besitzer aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, den Schaden seiner Kasko-Versicherung zu melden.

Fragen:
1) Erstattet eine Kfz-Teilkaskoversicherung typischerweise einen solchen Schaden?
2) Kann ich als Geschädigter auch unabhängig vom Versicherungsnehmer an die Versicherung herantreten?
3) Wie kann ich die betroffene Versicherung ermitteln?

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Versichert sind bei einer Teilkasko regelmäßig nur Teile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Dinge, die im Fahrzeug lagen sind nicht mitversichert.

Eine Pflicht, eine (Teil-)Kasko abzuschließen besteht nicht. Daher gibt es hier – anders als bei der vorgeschriebenen Haftpflicht – auch keinen Zentralruf. Im Übrigen reguliert die Kasko auf gegenüber dem Kunden, eine Regulierungsbefugnis wie die Haftpflichtversicherung besteht nicht.

Machen Sie daher Ihre evtl. Ansprüche direkt beim Fahrzeughalter geltend. Evtl. Bestand auch eine Versicherung über das bewachte Parkhaus.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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