Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Versichert sind bei einer Teilkasko regelmäßig nur Teile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Dinge, die im Fahrzeug lagen sind nicht mitversichert.
Eine Pflicht, eine (Teil-)Kasko abzuschließen besteht nicht. Daher gibt es hier – anders als bei der vorgeschriebenen Haftpflicht – auch keinen Zentralruf. Im Übrigen reguliert die Kasko auf gegenüber dem Kunden, eine Regulierungsbefugnis wie die Haftpflichtversicherung besteht nicht.
Machen Sie daher Ihre evtl. Ansprüche direkt beim Fahrzeughalter geltend. Evtl. Bestand auch eine Versicherung über das bewachte Parkhaus.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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