Obliegenheitsverletztung / Wasserschaden
vom 11.1.2010
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Susanne Ziegler / Dortmund
Hallo, es geht hier konkret um einen Leitungswasserschaden, der bei der Versicherung gemeldet werden soll. Und zwar die Leitungen unseres Hausanbaus eingefroren, dadurch kam es an diversen Stellen zu brüchen. Der Anbau selbst wird durch einen Holzofen beheizt - in der Vergangenheit war dies auch ausreichend - offensichtlich war es in der Schadensnacht zu kalt. Wie formuliere ich die ...