Hausabriss- Haftung für Folgeschäden
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Unser Wohngebäude in Bremen ist durch eine Grundstücksteilung zu einer Grenzbebauung geworden, wobei ein Gebäudeteil dem Nebengrundstück zugeschlagen wurde. Diesen Gebäudeteil möchte der jetzige Besitzer abreissen lassen. Grundsätzlich haben wir nichts gegen den Abriss des Gebäudeteils einzuwenden, aber wir befürchten aufgrund der historischen baulichen Verzahnung Folgeschäden an unserem "Restge ...