Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fehlkauf
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich habe bei einem großen Möbelhaus eine Couch bestellt und leider nach kurzer Zeit festgestellt, daß sie aufgrund ihrer Größe doch nicht an die Stelle passt, wo ich sie haben wollte. Darauf bin ich vom Kauf(vertrag) zurückgetreten. Der Bestellwert waren 1000,- Euro. Gemäß der umseitigen Geschäftsbedingungen hat das Möbelhaus jetzt gnadenlos 25% der Summe einbehalten. Die entspechende Klausel lies ...