Sehr geehrter Rechtssuchender,
grds haben sich seit dem 01.01.2006 die Voraussetzungen verschärft unter denen Kosten für ein betrieblich genutztes Fahrzeug geltend gemacht werden dürfen. Grds gilt nun, wenn Sie ein Fahrzeug nur nebenberuflich nutzen, sollten Sie unbedingt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen durch das sie Ihre privaten von den betrieblichen Fahrten abgrenzen. Nutzen Sie nämlich das Fahrzeug nur nebenberuflich, wird Ihnen das Finanzamt niemals Ausgaben für das Fahrzeug steuermindern anerkennen, wenn Sie diese nicht durch ein Fahrtenbuch nachweisen können.
Wenn sich also nun aus Ihrem Fahrtenbuch ergibt, dass Sie das Fahrzeug zB zu 40 % für betriebliche Fahrten genutzt haben, dann dürfen Sie auch 40 % dieser Kosten steuermindernd geltend machen. Beispielsweise 40 % der Reparaturkosten, der Leasingkosten, Bezinkosten usw.
Je nachdem, wie groß der Anteil der betrieblichen Nutzung ist, kann sich das Leasing also durchaus lohnen.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
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