Ich habe mir letzten Samstag bei mediamarkt einen tragbaren DVD-Spieler mit 8" LCD Monitor zum Preis von 279,00 EUR gekauft.
Am gleichen Tag habe ich einen sog. Pixel- bzw. Pixelcluster-fehler bemerkt, d. h. einen weißen Fleck auf dem Bildschirm, der bei nicht weißem/hellen Hintergrund deutlich zu sehen ist.
Dies habe ich am Montag bei mediamarkt reklamiert. Deren Kunden-service teilte mir mit, dass ich einen Pixelfehler hinnehmen muß; man könne und wolle nichts für mich tun; stattdessen händigte man mir einen Zettel aus, in dem von der ISO-Norm 13406-2 die Rede ist. Der Hersteller des Geräts verweist nicht auf diese Norm. Lt. Informationsschrift kommt die o. g. Norm dann nicht zur Anwendung. Welche Rechte habe ich hier als Käufer? Macht eine Klage Sinn?
ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Pxelfehler einen Mangel darstellt, lässt sich so einfach nicht sagen. Hierbei kommt es darauf an, welcher Pixelklasse gem. der ISO-Norm 13406-2 Ihr Display angehört. Denn je nach Pixelklasse treten bestimmte Fehlerquellen auf.
Allerdings ist diese Norm nicht für die Gerichte bindend. In der Praxis werden Sie aber Ihre Gewährleitungsrechte nur dann erfolgreich durchsetzen können, wenn Ihr Display mehr Fehler aufweist als es nach der Norm zulässig ist.
Lassen Sie sich daher von einem Computerfachmann beraten.