Gewährleistung auf eine Reparatur am Autogetriebe
24.03.2006 11:08
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Anfang des vergangenen Jahres laute Geräusche aus dem Getriebe meines 9 Jahre alten Autos wahrgenommen. Die Geräuschquelle konnte auf das Ausgleichgetriebe (Differential) eingeschränkt werden. Ich brachte mein Fahrzeug darauf hin zu einem Fachbetrieb für Getriebeinstandsetzungen. Gleichzeitig wurden von diesem Betrieb die vorderen Radlager mit ersetzt. Am 15.04.2005 wurde mir mein Fahrzeug repariert zurück übergeben, die Rechnung habe ich bar bezahlt.
Ende (ca. Oktober/November) vergangenen Jahres tauchte das gleiche Geräusch an gleicher Stelle im Getriebe, genauer dem Ausgleichgetriebe, wieder auf aber noch leise und man musste schon genau hinhören um es wahr zu nehmen. Ich begab mich wieder zu diesem Fachbetrieb und mir wurde erklärt, es wäre alles in Ordnung, die Geräuschquelle wäre eines der hinteren Radlager und ein Teil am Motor. Ich tauschte die besagten Teile aus, aber das Geräusch blieb unverändert aber noch leise.
Nun ist das Geräusch inzwischen wieder laut und nicht überhörbar vorhanden. Ich begab mich also am 23.03.2006 wieder zu diesem Fachbetrieb und bat um die Beseitigung des Geräusches, sprich um eine erneute Reparatur des Getriebes im Rahmen der Gewährleistung. Heute morgen wurde mir wiederum telefonisch mitgeteilt, dass es sich nun um eines der vorderen Radlager handele.
Ich hatte das Fahrzeug aber vorher woanders auf einer Bühne und konnte als Geräuschquelle wieder das Ausgleichgetriebe ausmachen. Die Radlager laufen geräuschfrei! Nur falls Zweifel bestehen, ich bin gelernter Schlosser und Maschinenbau-Ingenieur, ich weiß hier wovon ich rede.
Nun bat ich darum mir dieses Geräusch des Radlagers auf einer Bühne bei angehobenem Fahrzeug vorzuführen. Gleichzeitig wollte ich Sie mit den Geräuschen am Ausgleichgetriebe konfrontieren, damit würde sich niemand mehr rausreden können. Dieser Wunsch wurde mir versagt. Außerdem könne der Fachbetrieb jetzt nichts machen, da der Chef nicht da sein und erst Montag eine Entscheidung über das Austauschen des vorderen Radlagers getroffen werden könne. Es wäre das linke Radlager und gewechselt hätten sie nur das Rechte bei der Getriebeinstandsetzung. Wie ich darauf verwies, dass beide Radlager bereits durch den Betrieb selbst bei der Getriebeinstandsetzung getauscht wurden, wurde mir mitgeteilt, dass ich mein Fahrzeug sofort dort abholen solle und man sich erst einmal mit dem Chef beraten müsse, ich könne ja in der nächsten Woche mal wieder melden.
Meiner Meinung nach spielt der Fachbetrieb jetzt auf Zeit, denn die Gewährleistung auf die ausgeführte Instandsetzung des Getriebes läuft am 15.04.2006 ab.
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Hier der Vertrag:
Geschäftsbedingungen
I. Allgmeines
Diese Bedingungen gelten für jeden Einbau-, Instandsetzungs- und Lieferauftrag.
II. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind unverzüglich mitzuteilen.
III: Gewährleistung
Für Instandsetzungsarbeiten oder Austausch gelten folgende Bestimmungen:
1. Alle Aggregate sind, wenn nicht extra ausgewiesen, aufgearbeitet aber nicht neu. Alle mechanischen Teile werden einer Sichtprüfung unterzogen und wenn möglich wieder verwendet. Insbesondere werden bei Automatikgetrieben die mechanischen Teile nicht generell ersetzt. Bei Schaltgetrieben werden Haupt- und Nebenwellen nicht generell ersetzt.
2. Wir leisten Gewähr für die zugesicherte Eigenschaft und für die Fehlerfreiheit der Instandsetzungsarbeiten. Für die dabei verwendeten Teile von Fremdfirmen übernehmen wir keine Gewährleistung.
3. Die Gewährleistung beschränkt sich nur auf die in der Rechnung beschriebenen Teile oder Aggregate. Im Besonderen sind externe Steuerkomponenten, wenn nicht erwähnt, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Die Gewährleistung unserer Arbeitsleistung beträgt ein Jahr oder 20000 km, welches als erstes erreicht ist.
5. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Verpflichtung, den Mangel nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung zu beheben. Bei Fehlschlagen können wir vom Vertrag zurücktreten oder der Kunde kann verlangen, dass die Vergütung herabgesetzt oder ggf. der Vertrag rückgängig gemacht wird. Bei Fremdeinbau von von uns gelieferten Aggregaten umfasst die Gewährleistung weder Aus- und Einbau noch eventuelle Einstellarbeiten.
Schäden, die durch Fehler an der außerhalb des Getriebes liegenden elektronischen Steuerung verursacht werden, unterliegen nicht der Gewährleistung.
6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn ohne unsere Genehmigung von anderer Seite Arbeiten oder Änderungen an dem von uns instand gesetzten Aggregaten ausgeführt oder Ersatzteile eingebaut werden.
7. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistung nicht verlängert oder erneuert.
IV. Haftung
Soweit nicht in diesen Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Garantiefall ist das Aggregat bzw. das Fahrzeug an uns zurück zu liefern. Entstehende Kosten für den Transport oder Ersatzfahrzeug übernehmen wir nicht.
Terminzusagen sind unverbindlich.
V. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Berlin
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Auf der Rechnung sind ausgewiesen:
Getriebe aus- & eingebaut
Getriebe neu gelagert
Getriebe demontiert & montiert 1034,48
Radlager vorn 155,17
MwSt 16% 190,34
Rechnungsbetrag 1379,99
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Wie soll ich mich verhalten, das Fahrzeug steht nun bei diesem Betrieb und ich will es gar nicht abholen, denn ich will nicht damit fahren, weil sich der Schaden bei jeder Benutzung des Fahrzeuges vergrößert. Wenn das Getriebe nun auf dem Weg zu meiner Wohnung nun komplett kaputt geht, dann werfen sie mir noch vor ich hätte anhalten müssen und nicht weiter fahren dürfen.
Wie kann ich den Fachbetrieb dazu bewegen/zwingen das Getriebe im Rahmen der Gewährleistung nun richtig zu reparieren und den erneut aufgetretenen Fehler zu beseitigen?
Was kann ich zu Wahrung meiner Fristen unternehmen?
Mit welchen Argumenten kann ich den Betrieb vielleicht dazu überreden die Reparatur durchzuführen?
Wie geht es weiter, wenn er nicht repariert?
MfG