Kauf durch Minderjährigen / Schadenersatz
Sehr geehrte Anwälte, anläßlich meines Umzuges habe ich eine kleine Einbauküche ohne schriftlichen Kaufvertrag preisgünstig an den Nachmieter verkauft. Ebenfalls wurde vereinbart, daß der Kaufpreis für die Küche "so, wie sie dort steht" gilt. Meine Absicht war es, hiermit die gesetzlichen Sachmängelhaftung bis zu zwei Jahre nach dem Kauf gemäß §§ 434 ff. BGB wirksam auszuschließen, die Absi ...