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LCD- Fernseher innerhalb von 14 Tagen defekt

8. Juni 2006 17:25 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Frau REchtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Unser LCD-Fernseher, Kaufdatum 11.05.2005, war bereits am 23.05.06 defekt, 2 blaue Balken 10 und 15 cm breit von oben nach unten auf dem Bildschirm.

Hersteller Sharp (3 Jahre Garantie).

Gekauft beim Fachhandel vor Ort.

Das Gerät wurde am 1.6.06 vom Hersteller zur Reparatur abgeholt.


Inzwischen befindet sich das Gerät schon 1 Woche in Reparatur.

Muss man ein neues Gerät, 14 Tage alt, grundsätzlich reparieren lassen oder ist ein Austausch einzufordern?

Wer ist dafür der Ansprech-/Vertragspartner, der Händler oder der Hersteller ?

Mit der Bitte um kurze Beantwortung.

8. Juni 2006 | 17:30

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie können nach §§ 437 , 439 BGB die Nacherfüllung und damit die Lieferung eines Neugerätes verlangen (sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist) und sollten dieses schriftlich tun.

Ansprechpartner ist der Händler als Ihr Vertragspartner.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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