Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt:
Nach Ihren Angaben ist derzeit kein Rücktrittsrecht Ihrerseits gegeben.
Zwar ist der Router mangelhaft. Aufgrund der Mangelhaftigkeit ergibt sich jedoch noch kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dieses setzt voraus, dass eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
Mit anderen Worten, Sie müssen zunächst dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Aufgrund dessen haben Sie derzeit ebenfalls keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Ergänzend weise ich auf folgendes hin:
Die Auskunft im Rahmen dieses Forums kann nur die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind, umfassen. Daneben können weitere Tatsachen von Bedeutung sein, die im Einzelfall auch zu einem völlig anderen Ergebnis führen können Verbindliche Empfehlungen darüber, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, sind nur im Rahmen der Erteilung eines Mandats möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Lemmer-Krueger
-Rechtsanwältin-
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