Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:
Ein Vertragschluss ist auch ohne Unterschriften möglich. Wichtig ist, dass beide Parteien sich über die Vertragsbestandteile einig sind. Die Unterschrift hängt mit einem schriftlichen Vertragswerk zusammen, wobei die Schriftlichkeit insgesamt zu Beweiszwecken dient.
Zum Thema Beweiszweck: die Gegenseite verlangt Geld von Ihnen bzw. Ihrer Tochter. Daher muss die Gegenseite auch beweisen, dass ein Anspruch besteht. Indizien können die Unterschrift auf dem Lieferschein oder die gespeicherte IP-Adresse des zur Bestellung verwendeten Computers sein. Wenn Ihre Tochter aber weder die Bestellung durchgeführt, noch die Ware angenommen hat, dürfte ihr diesbezüglich auch kein Tätigwerden nachzuweisen sein.
Ihre Tochter sollte sowohl dem Versandhaus als auch dem Inkassounternehmen schriftlich (Einschreiben/Rückschein) mitteilen, dass sie weder eine Bestellung getätigt, noch Ware erhalten hat und Sie daher jedewede Zahlung ablehnt. Der Ottoversand muss nun zumindest den Vertragsschluss mit Ihrer Tochter beweisen, was aufgrund Ihrer Schilderung schwierig werden dürfte.
Ich hoffe Ihnen in dieser Angelegenheit einen ersten Überblick ermöglicht zu haben. Für eine weitergehende Vertretung stehe ich Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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Sehr geehrter Herr Rechstanwalt
Vielen Dank für ihre kompetente Antwort, jetzt hätte ich noch eine kurze Nachfrage: es geht um die IP ich möchte noch wissen ob die dem Computer oder dem Telefonanschlus wo er gerade angeschlossen ist zugeordnet? Weil es könnte sein das er möglicherweise von ihrem Tel. Anschluss über Laptop bestellt hat.
Danke
Sehr geehrte Fragesteller,
ich muss gestehen, dass ich die zugrunde liegende Technik nicht im Detail erklären kann. Meines Wissens erfolgt die Zuordnung der IP-Nummern rechnergebunden.
Falls Ihnen eine IP-Adresse zur Bestellung genannt wird, können Sie jedoch wie folgt vergleichen, ob es die Ihres Rechners ist:
Sie öffnen ein Kommandozeilenfenster (Windows: Start->Programme->MS-DOS-Eingabeaufforderung oder Start->Ausführen->"cmd".Dort geben Sie "ipconfig" ein und erhalten eine Ausgabe der folgenden Art (Windows 2000):
C:\>ipconfig
Windows 2000-IP-Konfiguration
PPP-Adapter "Internetanbieter":
Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
IP-Adresse. . . . . . . . . . . . :
Subnetzmaske. . . . . . . . . . . :
Standardgateway . . . . . . . . . :
Ich hoffe Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt