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Schadhafte Elektro-Installation

20. Juni 2006 20:19 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Im Juli 2005 haben wir das Obergeschoss unseres Hauses ausgebaut und dabei auch einen Fachbetrieb für Elektrotechnik für die Elektro-Installation angestellt. U.a. wurde ein Netzfreischalter eingebaut, der Ende Mai diesen Jahres nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte. Bei der ersten Überprüfung (nur kurz) durch den Elektrotechniker schien der Schalter wieder normal zu funktionieren. Aber schon am Abend trat wieder ein Schaden auf. Beim zweiten Besuch des Technikers wurde der Schalter ausgewechselt, da ein Mangel festgestellt wurde. Für den ersten Besuch wurde mir eine Rechnung über 24.45 Euro (0.50 Std. Monteur + Autopauschale)und für den zweiten Besuch eine zweite Rechnung für 43.70 Euro (1 Std. Monteur + Autopauschale) ohne MwSt zugeschickt, wobei der Netzfreischalter kostenlos (Kullanz) geliefert wurde.

Da ich erst Juni 2005 nach 43-jährigen Aufenthalt in anderen europäischen Ländern wieder nach Deutschland zurückgekehrt bin, bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Verhaltensweise des Fachbetriebs nach deutschem Recht korrekt ist und wäre Ihnen für Ihren Rat dankbar. Es erscheint mir doch etwas eigenartig, daß ich nun über 67 Euro für etwas zahlen muß, was in anderen Länder selbstverständlich kostenlos (inkl. Monteur) wäre. Es handelt sich hier ja um einen Ersatz für etwas was doch sicher nach 10 Monaten Gebrauch noch einwandfrei funktionieren müßte.

Vielen Dank für Ihren Rat

21. Juni 2006 | 01:26

Antwort

von


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Tel: 03036445774
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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Frage.

Die Kosten müßte im Rahmen der Mängelhaftung der Betrieb übernehmen, der den fehlerhaften Schalter verkauft hat.
Sie müßten jedoch beweisen, daß der Schalter bereits zum Zeitpunkt des Einbaus fehlerhaft war. Dies dürfte regelmäßig eher schwierig werden.

Jedoch könnte ein Garantiefall vorliegen. Dazu muß eine Garantie ausdrücklich ausgesprochen worden sein. Vielleicht haben Sie noch einige Vertragsdokumente da, die eine Garantie beinhalten?

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 21. Juni 2006 | 15:15

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihren Rat. Der Schalter hat 9 Monate nach Einbau nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Eine ausdrückliche Garantie habe ich nicht, da der Einbau innerhalb einer Elektro-Installation vorgenommen wurde. Nur möchte ich mich darauf berufen, daß auf der Rechnung der Netzfreischalter nicht berechnet wurde und das Wort „Kullanz“ neben der Bezeichnung des ersetzten Teils in Klammern erschien. Nur die Arbeitsstunden wurden berechnet.

Wenn ich Sie also richtig verstanden habe, gibt es in Deutschland keine Garantie gegen Mängelrügen, außer sie treten schon gleich nach Kauf/Installation auf und ich kann das beweisen oder es liegt eine ausdrückliche Garantie vor. Mir erscheint das als nicht ganz fair, aber man lernt eben nie aus.

Mit freundlichen Grüssen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Juni 2006 | 23:56

Sehr geehrte Ratsuchende,

eine gesetzliche Garantie gibt es hier nicht, sie muß - wie bereits gesagt - gesondert vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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