Scheinselbständigkeit bei Dentalhygienikerin
vom 20.10.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
-Es werden freiberuflich, Prophylaxeleistungen/Zahnbehandlungen, im Rahmen des Delegationsrechts der Zahnärzte, in den Praxisräumen der Zahnarztpraxen erbracht. -Es werden Honorarverträge mit 2 Zahnarztpraxen geschlossen. -Keine der beiden Praxen erzeugt > 5/6 des Umsatzes. Die Verteilung liegt eher bei 3/5 zu 2/5. - Es wird in Verträgen die Weisungsfreiheit festgehalten und gelebt. - Es wird ...