Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Der Arbeitgeber hat in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten, um Klarheit über den Status des Arbeitnehmers zu erlangen.
Kontaktaufnahme: Der Arbeitgeber sollte zunächst versuchen, den Arbeitnehmer zu kontaktieren und ihn um eine Stellungnahme zu bitten. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.
Krankmeldung einfordern: Sollte der Arbeitnehmer weiterhin krank sein, ist er verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann diese einfordern.
3.
Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK): Sollten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, kann der Arbeitgeber den MDK einschalten. Dieser kann die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers überprüfen.
4.
Abmahnung und Kündigung: Sollte der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleiben, kann dies ein Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch für eine Kündigung sein.
5.
Gerichtliche Klärung: Sollten alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben, kann der Arbeitgeber gerichtlich klären lassen, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.
6.
Es ist ratsam, in jedem Fall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen rechtlich korrekt durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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