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ArbeitsR, Kündigungsschutzklage stattgegeben

18. Oktober 2023 15:28 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer ordentlich wegen häufigen Kurzerkrankungen u. unentschuldigten Fehlens. Die vom Arbeitnehmer erhobene Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Das Gericht hat festgestellt, dass Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers beendet wird.
Zum Zeitpunkt des Urteils war der Arbeitnehmer noch arbeitsunfähig erkrankt. Das Urteil datiert auf den 22.07.2021.
Bis zum heutigen Tage ist der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin für den Arbeitnehmer in die Urlaubskasse ein. Ob der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig krank ist, kann nicht ermittelt werden.

Was kann der Arbeitgeber tun, damit der Arbeitnehmer nicht weiterhin als "Geist" in der Firma als beschäftigt gilt?

18. Oktober 2023 | 15:53

Antwort

von


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Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Arbeitgeber hat in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten, um Klarheit über den Status des Arbeitnehmers zu erlangen.

Kontaktaufnahme: Der Arbeitgeber sollte zunächst versuchen, den Arbeitnehmer zu kontaktieren und ihn um eine Stellungnahme zu bitten. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.


2.

Krankmeldung einfordern: Sollte der Arbeitnehmer weiterhin krank sein, ist er verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann diese einfordern.


3.

Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK): Sollten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, kann der Arbeitgeber den MDK einschalten. Dieser kann die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers überprüfen.


4.

Abmahnung und Kündigung: Sollte der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleiben, kann dies ein Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch für eine Kündigung sein.


5.

Gerichtliche Klärung: Sollten alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben, kann der Arbeitgeber gerichtlich klären lassen, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.


6.

Es ist ratsam, in jedem Fall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen rechtlich korrekt durchgeführt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
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