Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die zweite Zahlung erfolgte ohne rechtlichen Grund, da der vertragliche Anspruch auf die Zahlung bereits durch die erste Zahlung erloschen war.
Daher wurden Sie durch die zweite Zahlung ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB
). Der Verkäufer hat dementsprechend einen Anspruch aus § 812 BGB
auf Herausgabe der 2. Zahlung.
Diese Forderung unterliegt der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren nach §§ 195
, 199 BGB
, daher ist der Anspruch Ihres Kunden auch nicht verjährt.
Daher kann der Kunde die 2. Zahlung zurückfordern.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
20. August 2012
|
14:27
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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