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Verjährung von Forderungen

| 20. August 2012 13:41 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin selbstständiger Kaufmann.
Ein Kunde hat eine Rechnung von mir versehentlich doppelt bezahlt,
was bis heute weder vom Kunden noch von mir entdeckt wurde.
Die Doppelüberweisung erfolgt vor 3 Monaten.
Unter welchen Vorausetzungen kann der Kunde das Geld zurückfordern.

20. August 2012 | 14:27

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Die zweite Zahlung erfolgte ohne rechtlichen Grund, da der vertragliche Anspruch auf die Zahlung bereits durch die erste Zahlung erloschen war.

Daher wurden Sie durch die zweite Zahlung ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB ). Der Verkäufer hat dementsprechend einen Anspruch aus § 812 BGB auf Herausgabe der 2. Zahlung.

Diese Forderung unterliegt der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren nach §§ 195 , 199 BGB , daher ist der Anspruch Ihres Kunden auch nicht verjährt.

Daher kann der Kunde die 2. Zahlung zurückfordern.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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