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Vertragsrecht Auto

| 1. Februar 2025 08:10 |
Preis: 48,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Knapp nach der Gewährleistungszeit von 2 Jahren trat am Fiat Ducato (Wohnmobilunterbau) ein Getriebeschaden auf. Ursache: Im Original Automatikgetriebe wurden vom Werk statt 6 ltd. Getriebeöl nur 3 ltr eingefüllt. Der Austausch wurde aus Kulanz zu 90% übernommen . 2,5 TEUR für mich und ich hatte im Sommer 3 Monate Womo Ausfall, Urlaubsabbruch und mehrere Fahrten a`100 km zur Werkstatt.

Jetzt nach knapp 1 Jahr stellt die Werkstatt (Heimatbetrieb) bei der Inspektion fest, dass im Motor Öl austritt. Die Ursache ist wieder das Automatikgetriebe. Bei der Untersuchung stellt sich heraus, dass jetzt bei der Reparatur vor einigen Monaten statt 6 ltr sogar ca. 12! Ltr eingefüllt wurden. Das führte zum Ölaustritt und erneutem Metallabrieb. Damit muss das Getriebe wieder getauscht werden. Muss ich wieder alles erdulden, oder kann ich das Fahrzeug ( jetzt nach 3,5 Jahren) nach mißlungenere Reparatur und erneunt 20TEUR Schaden rückabwickeln?

1. Februar 2025 | 09:56

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn die Leitung ausdrücklich aus Kulanz vorgenommen wurde, also der Mangel nicht anerkannt wurde und/oder sich auf Verjährung berufen wurde, können aus dem ursprünglichen Kaufvertrag keine Rechte mehr abgeleitet werden. Insbesondere wird die Gewährleistungsfrist aus dem Kaufvertrag hierdurch nicht verlängert oder neu in Gang gesetzt. Eine Rückabwicklung wäre daher rechtlich kaum durchsetzbar, ebensowenig die beim ersten Austausch entstandenen weiteren Kosten wie Fahrtkosten, Nutzungsausfall etc.

Allerdings kann eine schuldhafte Pflichtverletzung auch bei einer Reparatur aus Kulanz neue Gewährleistungsansprüche auslösen, vgl. z.B. OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10.

Zudem haben Sie natürlich für den regulär abgerechneten und bezahlten Teil der Reparatur Gewährleistungsrechte erworben.

Wenn also die Befüllung mit 12 Litern offensichtlich nicht fachgerecht war und für den neuen Schaden ursächlich war, sehe ich durchaus gute Chancen, die Werkstatt auf eine erneute Reparatur auf deren Kosten im Rahmen der Gewährleistung für die Fehler beim Austausch in Anspruch zu nehmen. Hierbei müssen Sie aber wieder die Gewährleistungspflicht im Auge behalten (2 Jahre ab Abnahme der Reparatur).

Weigert sich die Werkstatt, die durch den fehlerhaften Austausch verursachten Mängel zu beseitigen, sollten Sie daher rechtzeitig eine auf Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei bei Ihnen vor Ort mit der Sicherung Ihrer Ansprüche beauftragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2025 | 10:13

Der Getriebe Schaden entstand 10 Tage nach Ablauf der 2jährigen Gewährleistung. Da die Ursache das Fehlen der Hälfte des vorgesehenen Getriebe Öls war, übernahm Fiat nach Bedrohung des RA‘s 90 % der über 20 TEUR ‚ in Kulanz.
Jetzt füllt Fiat die doppelte Menge in das neue Getriebe! Geht wirklich keine Rückabwicklung?
Erneute Reparatur traue ich mir aus der Erfahrung zu- ist aber ärgerlich lästig….

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2025 | 10:21

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Sinn der Gewährleistungsfrist ist, dass der Gewährleistende direkt ab dem ersten Tag nach Ablauf keine Ansprüche aus dem Vertrag mehr befürchten soll. Auch wenn sich nur wenige Tage nach Ablauf der Frist ein Mangel zeigt und dieser Mangel zweifelsfrei vom Gewährleistenden zu vertreten war, kann er die Verjährung entgegenhalten. Daher ist am eigentlichen Kaufvertrag nichts mehr zu ändern, es sei denn man könnte dem Verkäufer vorsätzliches Handeln nachweisen. Rechte lassen sich nur noch aus der verpfuschten Reparatur herleiten, und zwar auf Beseitigung der dadurch verursachten neuen Mängel. Was hier gegebenenfalls durchsetzbar wäre: Kostenerstattung der Reparatur durch eine andere Werkstatt wegen fehlendem Vertrauen, weil bereits zwei mal ein ähnlicher Fehler durch die Werkstatt des Verkäufers gemacht wurde.

Mit besten Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. Februar 2025 | 10:34

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auch, wenn mein Wunsch juristisch nicht durchsetzbar ist, war die Auskunft klar und deutlich- vielen Dan!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. Februar 2025
5/5,0

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