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Auto Fabrikationsfehler
17. August 2023 14:20
|
Preis:
45,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
2 Wochen nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung meldet das Wohnmobil (Fiat Unterbau): Getriebefehler. Nach 2 Monaten mit Fehlersuche und Reparatur ist der Mangel behoben. Fiat hatte bei der Fabrikation - nachweislich - statt 6 ltr. Getriebeöl nur noch 3 ltr. eingefüllt.
Die Reparaturkosten von 14 TEUR hat Fiat als "Kulanz" zu 80 % übernommen. Ich hatte trotzdem Ausgaben von 3.500 €, keinen Jahresurlaub und etwa für 1500km Sprit und Afa verbraucht.
Ist es tatsächlich so, dass Fiat wegen verstecktem Mangel oder fehlerhafter Fabrikation dafür nicht aufkommen muss? Wäre das nur aussichtsreich, wenn man Fiat Vorsatz NACHWEISEN könnte?
Das ist der Standpunkt der Rechtsschutzversicherung. Das verletzt mein Rechtsempfinden
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Sehr geehrte Ratsuchende,
das Ihr Rechtsempfinden mit dieser Ansicht der Versicherung verletzt ist, ist nachzuempfinden.
Aber da Rechtsempfinden ist nicht immer im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften.
Und nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren solche Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahren.
Die Verjährung wäre also eingetreten.
Daran ändert auch die spätere Zahlung des Verkäufers nicht. Er könnte sich immer auf Verjährung berufen, da die Verjährung ja schon eingetreten ist.
Die Ausnahme besteht nur dann, wenn
a) der Verkäufer auf die Einrede der Verjährung ausdrücklich noch verzichtet, oder
b) dem Verkäufer Vorsatz und damit ein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
Dafür sind Sie aber darlegungs- und auch beweispflichtig.
Kann der Beweis nicht geführt werden, würde die Verjährungseinrede durchdringen, da eben zwei Jahre abgelaufen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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