8.4.2016
von RA Jan Gregor Steenberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine neunjähirge Tochter besucht in ihrer Freizeit eine private Musical-Schule. Es fanden bislang mehrfach im Jahr große Aufführungen statt, bei denen die Kinder ihren Verwandten, Freunden und anderen Personen, die eine Eintrittskarte kauften, ihre Kunst darbieten ...
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