Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
1. Formulieren Sie ein Anschreiben, in dem Sie den Gegner auffordern, Ihnen zur Vermeidung der Einschaltung eines Anwalts und aufgrund Ihres Unterlassungsanspruchs aus § 823 BGB
die beigefügte Unterlassungserklärung unterschriebenen bis zum … (10 Tage Frist) zurück zu senden. Ansonsten werden Sie einen Anwalt einschalten, etc.
2. Die „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ muss folgende Punkte enthalten:
a. Genaue Bezeichnung des zu unterlassenden Verhaltens („Ich werde es ab sofort unterlassen, durch unvollständiges Zitieren und Kopieren von schriftlichen Äußerungen insbesondere aus dem Internetthread … die Aussagen des Herrn … zu verfälschen bzw. unrichtig darzustellen, indem ich [hier das zu unterlassende Verhalten aufführen].“)
b. Ich verpflichte mich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 7.000,00 EUR zur zahlen.
c. Daneben verpflichte ich mich, eine Richtigstellung vorzunehmen, in dem ich [in dem jeweiligen Thread] erkläre, dass meine Darstellung unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen war.
2. Zu Beweiszwecken ist das Schreiben per Einschreiben/Rückschein zuzustellen oder unter Zeugen übergeben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
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Diese Antwort ist vom 03.04.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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