Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes beantworte ich Ihre Anfrage in aller Kürze wie folgt:
In dem von Ihnen geschilderten Fall haftet in jedem Fall der angebliche gesetzliche Vertreter für die offenen Beiträge. Er hat offensichtlich als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt (§ 179 BGB
).
Daneben haftet möglicherweise auch der Minderjährige selbst (§ 819 BGB
).
Überlassen Sie die Detailprüfung und Durchsetzung der Forderungen jedoch unbedingt einem Fachkundigen, da die Rechts- und Beweislage nicht unkompliziert ist. Gern stehe ich insoweit zur Verfügung.
Ich bedanke mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte