Sondernutzung Instandhaltung, Instandsetzung, Reparatur
vom 26.10.2015
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Hallo, einfacher Sachverhalt: ich bin Eigentümer einer Erdgeschoßwohnung mit Gartenanteil der in meinem Sondernutzungsrecht steht. Laut Teilungserklärung - Zitat " § 4 Instandhaltung Ziffer 1) Die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Fenster und des Grundstückes obliegt der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer. Sie ist vom Verwalter durchführen zu lassen ...