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Klimaanlage entfernen, Sanierungsarbeiten

| 15. September 2025 17:20 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Vermieter erlaubte den Einbau einer Split-Klimaanlage. Der Balkon auf dem das Außengerät befestigt ist, soll jetzt renoviert werden. Vermieter verlangt die Entfernung des Gerätes zu meinen Kosten.
Ist das rechtlich möglich.

15. September 2025 | 17:50

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

§ 555a Abs. 1 bis Abs. 3 BGB regelt:

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).
(2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen [...].
(3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Nach herrschender Auffassung haben Sie lediglich eine Pflicht zur Duldung der Renovierungsarbeiten, sodass der Vermieter von Ihnen nicht die vorübergehende Entfernung auf Ihre Kosten verlangen kann.

Wenn Sie die Anlage entfernen, hat der Vermieter die Kosten zu übernehmen. Sie dürfen sogar verlangen, dass er die erforderlichen Kosten vorstreckt.

Weisen Sie den Vermieter auf die Rechtslage hin.
Im Übrigen kann die Miete gemindert sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 15. September 2025 | 18:03

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Super! Da bin ich auf das Gespräch mit meinem allwissenden Vermieter
gut vorbereitet.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. September 2025
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