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Vertraglich festgelegte Renovierungspflicht; Ignorierung durch Vermieter

| 1. Juli 2025 13:41 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Per 01.07.3021habe ich die Wohnung meiner durch Suizid verunglückten Lebensgefährtin übernommen. Da die Wohnung zwanzig Jahre nur notdürftig in Stand gehalten wurde, weist sie deutliche Abnutzungsspuren auf. Der ursprüngliche Mietvertrag wurde handschriftlich ergänzt mit der Aussage, dass bei Kündigung bzw. vor Neuvermietung fachgerecht renoviert werden muss. Dies ist nie geschehen. Die Geschwister meiner Lebensgefährtin als alleinige Erben wollten sich dazu nicht äußern und der Vermieter sagte, dass er mit Sicherheit keine Gespräche mit diesen führen werde. Aufgrund meines damals schlechten Gesundheitszustand war ich nicht in der Lage, mich weiter mit der Situation auseinander zu setzen. Ich möchte nun wissen, ob ich auch nach einem Zeitraum von vier Jahren Möglichkeit/Recht habe, diese notwendige Renovierung gegenüber dem Vermieter einzufordern und wünsche mir eine "juristische" Formulierung als Antwort, die ich gegebenenfalls dem Vermieter übermitteln kann. Vielen Dank.

1. Juli 2025 | 17:07

Antwort

von


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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten, § 535 BGB. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, können Sie sich als neuer Mieter darauf berufen und eine Instandhaltung bzw. Instandsetzung fordern.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 3. Juli 2025 | 11:56

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