von RA Dr. Felix Hoffmeyer
Ich habe ein älteres Einfamilienhaus (1940) ohne Garten erworben, die Hausmauern sind die Grundstücksgrenze. Hinter dem Haus (Hangseite) befindet sich ein Anbau direkt an meiner Hauswand (ca. 5 m x 2,5 m), der ein recht flaches Dach hat, welches mit Dachziegeln gedeckt ist. In meinem Haus habe ich e ...