Sehr geehrter Ratsuchender,
leider ist das genannte Bußgeld auch in dieser Höhe im Rahmen, also nicht zu beanstanden.
Auch wenn es komplett außer Verhältnis steht, man die Frage der Berechtigung bei Zwangsmitgliedschaft moralsich stellen kann (und sollte), würde im Rechtsweg eine Reduzierung kaum möglich sein.
Sie sollten daher versuchen, im Rahmen eines direkten Spräches auf eine Reduzierung zu hoffen. Dabei sollten Sie reumütig den Fehler einsehen, Besserung geloben und auf die schwierige wirtschaftliche Situation als Ein-Mann-Betreib hinweisen - in der Regel kann das dann zur Reduzierung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Herr Bohle,
danke für die Auskunft!
Aber gibt es keinen mittleren oder Standard-Faktor, aus dem sich das Bußgeld aus dem "wirtschaftlichen Vorteil" errechnen sollte?
Es kann doch nicht sein, daß das Bußgeld bei einer Minibaustelle wie hier genauso hoch ist wie bei z.B. einem Gerüst für 100.000 € .
Telefoniert mit der BG habe ich schon, aber der Sachbearbeiter sagt, daß ihm die Hände gebunden seien, er nicht auf der Sitzung des Vorstand dabeigewesen sei, usw. Wenn ich Einspruch erhöbe, würde der mit Sicherheit abgelehnt und ans Gericht in München verwiesen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
so einen Faktor gibt es nicht, sondern den Rahmen und innerhalb dieses Rahmens liegt der Betrag.
Sie sollten nicht auf die Minibaustelle abstellen - schon gar nicht gegenüber der BG - denn der Sturz vom Gerüst hat beim 1000 € Gerüst die gleichen Folgen, wie beim 100000 € Gerüst. Damit sollten Sie lieber nicht argumentieren. Sie sollten mit Ihrer Einsicht und der Nichtwiederholung argumentieren, Ihre wirtschaftliche Lage ausdrücken.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg