Vollmacht bei der syrischen Botschaft beantragen für einen Flüchtling
vom 12.4.2021
für 30 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Ich bin seit 6 Jahren ein syrischer Flüchtling in Deutschland. Am Anfang habe ich einen Aufenthaltstitel gemäß §25 ABS. 2 Aufenthaltsgesetz bekommen, und nach 4 Jahren habe ich dann das Niederlassungserlaubnis gemäß §26 ABS. 3 S.3 Aufenthaltsgesetz erhalten. jetzt möchte ich eine Vollmacht für meine Familie in Syrien schicken, damit die Vollmacht wirksam in Syrien ist, muss ich die Vollmacht p ...