Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst können Sie eine Untätigkeitsklage gegen das Auswärtige Amt erheben, da die Dauer des Verfahrens, obwohl bereits alle Unterlagen beigebracht worden sind, unverhältnismäig lange ist.
Im Übrigen können Sie auch mit einem Besuchervisum heiraten. Die Hürde die sich allerdings stellt, dass Ihre Verlobte bei der Einreise in die Bundesrepublik den Passus ankreuzt, dass das Visum lediglich für den Zweck eines Besuchs beantragt wird. Zwar kann gem. § 39 Nr. 3 AufenthV
ein Aufenthaltstitel nach der Einreise und der damit verbundenen Heirat im Inland beantragt werden, regelmäßig stellt sich die Behörde aber auf den Standpunkt, dass durch die Falschangaben bei der Beantragung des Schengenvisums der Ausländer das Bundesgebiet verlassen muss. Dies wäre mit einem erneuten Antrag auf nationales Visum bei der Deutschen Botschaft in Philippinen verbunden. Grds. dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags 12 Wochen. Durch die Einholung der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde der Zuzugsstadt, kann die Entscheidung beschleunigt werden. Nach den von Ihnen geschilderten Umständen bestehen aber berechtigte Zweifel, dass die Bearbeitung dadurch beschleunigt wird. Erfahrungsgemäß wird die Botschaft allerdings tätig, wenn ein Rechtsanwalt sie dazu auffordert oder wenn mit Untätigkeitsklage "gedroht" wird.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 16.05.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo Herr Rechtsanwalt Stadnik,
danke für ihre Antwort.
So wie ich das jetzt Verstanden habe .Wir können mit einen Besuchervisum Heiraten und wenn wir geheiratet haben muß sie wieder zurück .Und dann müssen wir nochmal das Heiratsvisum beantragen??? Habe ich das richtig verstanden?? Weil das Heiratsvisum läuft ja gerade noch.
Nochmal das nichts missvertsanden wird.
Die Urkundenüberprüfung hat 9 Monate gedauert.
dann haben wir ein Heiratstermin gemacht, weil die Urkundenüberprüfung okay war und das Deutsche Gericht in Hamm hat ihr Okay gegeben.
Dann haben wir den Heiratstermin dem Ausländeramt eingereicht und der Botschaft.Das Ausländeramt sagt das alles okay sei.
Jetzt warten wir 3 Wochen auf eine Antwort und das Visum von der Botschaft .Meine Verlobte war am Montag persönlich bei der Botschaft aber die wollten ihr nichts sagen.
Wenn sie für mich den Fall übernehmen würden und denen drohen mit einer Untätigkeitsklage .Was würden da für kosten auf mich zu kommen?? ich meine erstmal nur mit der Drohung.
Werter Fragesteller,
im Falle, dass mit einem Besuchervisum geheiratet wird muss Ihre Frau regelmäßig zurück und einen Antrag auf Erteilung des nationalen Visums für den Ehegattennachzug stellen. Zwar besteht die Möglichkeit einen solchen Antrag auch im Inland zu stellen, allerdings trägt man da das bereits geschilderte Risiko, dass die Ausländerbehörde sich "quer stellt".
Die von Ihnen geschilderte Dauer ist unüblich, da grundsätzlich die Ausländerbehörde diejenige ist die Probleme macht und nicht das Auswärtige Amt. Auh ist es unüblich, dass das Auswärtige Amt keine Informationen an den Antragsteller rausgibt, da es grundsätzlich dazu verpflichtet ist.
Hinsichtlich der weiteren Beauftragung können Sie mich gerne per Telefon oder E-Mail kontaktieren damit weitere Vorgehensweise besprochen werden kann.
viele Grüße
RA Stadnik