Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst zu einer Heirat in Großbritannien:
Ob nun die Verheiratung in Großbritannien, Deutschland oder Ägypten stattfindet, spielt im Ergebnis keine Rolle, da es zu keiner vorteilhaften Rechtsposition führen wird.
Deswegen kommt es nicht darauf an, was noch für Möglichkeiten innerhalb der EU bestehen und welche Folgen ein Brexit haben würde(n).
Es wäre aber natürlich eventuell eine Möglichkeit, dank des Visums für Großbritannien dort einzureisen (also für Sie beide) dort zu heiraten und dann die Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen, was wahrscheinlich die einfachste Lösung sein würde. Denn Großbritannien ist derzeit noch in der EU und es ist auch noch nicht absehbar, wann ist die EU verlassen wird. Vor diesem Hintergrund scheint es mir die einfachste Möglichkeit zu sein.
Zum Visum bzw. Aufenthaltstitel in Deutschland:
Ich gehe davon aus, dass Ihr Partner mithilfe eines 90-tägigen Schengen-Visums nach Deutschland eingereist ist und dieses Visum nunmehr abgelaufen ist.
Für eine Heirat in Deutschland oder Aufenthalt als Ehegatten in Deutschland benötigt man ein sogenanntes nationales Visum, was vor der Einreise beantragt werden muss.
Ein Schengenvisum reicht da keinesfalls aus.
Aber auch hier wäre bei der deutschen Botschaft in Großbritannien anzufragen, ob es dort beantragt werden kann, was einfacher wäre, als wenn man nach Ägypten ausreist und es dort beantragen würde. Sicherlich wird aufgrund des derzeit bevorstehenden Brexit Anfragen bei der deutschen Botschaft sich häufen, aber erfahrungsgemäß dürfte dort die Bearbeitungszeit kürzer sein als eine solche in Ägypten bei der deutschen Botschaft in Kairo oder einem deutschen Konsulat in einer anderen ägyptischen Stadt.
Das wäre also auch hier die wahrscheinlich günstigste Variante, um dann einen Aufenthalt legaler Art in Deutschland zu haben.
Im Internet findet man auf der betreffenden Seite des deutschen Konsulats oder der deutschen Botschaft auch ungefähre Angaben zur Bearbeitungszeit direkt auf der Internetseite oder in einer PDF-Anlage.
Wie auch beim Schengen-Visum muss inzwischen weltweit ein nationales Visum vor Ort beantragt werden, also bei der deutschen Botschaft oder am deutschen Konsulat im Ausland im Rahmen des rein elektronischen Buchungssystems.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen