Guten Tag,
es ist verständlich, dass Sie sich mit dieser Situation überfordert fühlen, besonders da das Verfahren zur Einbürgerung und die Anforderungen der Ausländerbehörde für Sie als langjährige in Deutschland lebende Person möglicherweise unverhältnismäßig erscheinen.:
Rechtliche Grundlage und Anforderungen für die Einbürgerung:
Bei der Einbürgerung verlangt die Ausländerbehörde üblicherweise Nachweise, die Ihre Identität und Staatsangehörigkeit belegen. In Ihrem Fall ist dies durch die vietnamesische Geburtsurkunde erforderlich. In der Regel müssen diese Dokumente legalisiert werden, um ihre Echtheit zu bestätigen. Die Legalisation durch das vietnamesische Außenministerium und die deutsche Botschaft in Hanoi ist tatsächlich eine gängige Praxis. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Anforderungen immer zwingend erfüllt werden müssen, insbesondere in Fällen, in denen der Nachweis einer Geburtsurkunde schwierig oder unmöglich ist.
Mögliche Alternativen und Ausnahmen:
Wenn Sie die Legalisation Ihrer Geburtsurkunde nicht durchführen können, weil das Geburtsregister in Vietnam nicht mehr existiert, gibt es aus meiner Sicht mehrere Ansatzmöglichkeiten, die Sie mit der Ausländerbehörde besprechen können:
- Falls es nicht möglich ist, eine neue Geburtsurkunde zu erhalten, können Sie eine offizielle Bestätigung der vietnamesischen Behörde in Vietnam einreichen, die den Verlust des Registers erklärt. Diese Erklärung könnte als Nachweis Ihrer Geburtsdaten und Ihrer Identität dienen. Hierzu könnte auch eine Bestätigung des vietnamesischen Konsulats in Deutschland hilfreich sein.
- Falls die vietnamesische Behörde in Vietnam das Register nicht mehr führen kann, könnten Sie auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der Sie Ihre Geburtsdaten und alle relevanten Informationen zu Ihrer Identität bestätigen. In einigen Fällen akzeptieren Ausländerbehörden diese Erklärung als vorläufigen Nachweis.
- Es könnte zudem hilfreich sein, weitere Dokumente zu sammeln, die Ihre Identität und Herkunft nachweisen. Zum Beispiel könnten Ihre Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden Ihrer Kinder, Ihr Fachabitur, Studienabschluss und andere Dokumente in Deutschland als zusätzliche Nachweise dienen, die Ihren Status und Ihre Zugehörigkeit zu Deutschland belegen.
Kommunikation mit der Ausländerbehörde:
Die Ausländerbehörde in Dresden hat bestimmte Anforderungen an die Dokumente, die für die Einbürgerung vorgelegt werden müssen. Es gibt jedoch in der Praxis oft Spielraum, vor allem wenn eine strikte Einhaltung der Formalien in Ihrem Fall nicht möglich ist.
Schildern Sie demnach detailliert, dass das Geburtsregister in Vietnam nicht mehr vorhanden ist und die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde nicht möglich ist. Legen Sie, wenn möglich, eine offizielle Bestätigung der vietnamesischen Behörde oder des Konsulats vor.
Bieten Sie an, andere Dokumente vorzulegen, die Ihre Identität und Staatsangehörigkeit bestätigen (z.B. Ihre Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer Kinder, Nachweise über Ihren Aufenthalt in Deutschland, etc.).
Sie könnten darauf hinweisen, dass die Anforderungen in Ihrer Situation unverhältnismäßig sind und es alternative Wege gibt, die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Zum Beispiel könnten Sie auf die Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht hinweisen, die auch alternative Nachweise zulassen, wenn die ursprünglichen Dokumente nicht mehr verfügbar sind.
Fazit:
In Ihrem Fall ist eine Legalisation der Geburtsurkunde möglicherweise nicht die einzige Lösung, besonders wenn die vietnamesischen Behörden den Verlust des Registers bestätigen können. Es wäre insoweit gewiss ratsam, alternative Dokumente und Nachweise vorzulegen, die Ihre Identität bestätigen. Die Ausländerbehörde sollte Verständnis für Ihre Situation haben und gegebenenfalls bereit sein, alternative Lösungen zu akzeptieren.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Formulierung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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