Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten will:
Sobald der öffentlich zugestellte Befristungsbescheid rechtskräftig geworden ist (wie beschrieben ein Monat nach Zustellung), gilt für Ihren (Noch) Ehemann die möglicherweise neu festgesetzte Aufenthaltsfrist.
Erst nach Ablauf dieser Frist würde sich ihr Ehemann ohne gültigen Aufenthaltstitel und damit illegal in Deutschland aufhalten.In der Regel wird bei Aufgreifen eine Abschiebung Ihres Ehemannes drohen.
Sobald Ihr Ehemann von der veränderten Aufenthaltsfrist erfährt, sollten Sie - angesichts seines bereits schon strafrechtlichen Verhaltens Ihnen gegenüber in der Vergangenheit- darauf vorbereitet sein, dass Ihr Ehemann Ihnen gegenüber wieder so agiert, um eventuell eine Ehe aufrechtzuerhalten. Ich rate Ihnen, sich möglichst nicht unter Druck setzen zu lassen und verständigen Sie die Ausländerbehörden und/oder die Polizeibehörde, falls ein massiver Übergriff droht.
Da nach Ihren Angaben eine Einreise in der Türkei eher unwahrscheinlich ist, ist zu vermuten, dass sich Ihr Ehemann noch in Deutschland aufhält. Dieser Aufenthalt ist bis zum Ablauf der ( neuen) Befristungsfrist der Aufenthaltserlaubnis auch rechtmäßig, danach nicht mehr.
Sie selber können zur Zeit nicht mehr sehr viel machen, da Ihnen der Aufenthaltsort Ihres Mannes unbekannt ist. Das Auffinden Ihres Ehemannes ist auch eher Aufgabe der Behörden.
Bezüglich der geplanten Scheidung sollten Sie einen Kollegen oder Kollegin vor Ort aufsuchen, welche auf Familienrecht spezialisiert ist. Idealerweise jemand mit Kenntnissen im türkischen Familienrecht. Hierbei müssen Sie unbedingt prüfen lassen, ob nach türkischem Recht eine Scheidung auch unter Abwesenheit des Ehegatten möglich ist, da Sie in Betracht ziehen müssen, dass Ihr Ehemann möglicherweise längere Zeit nicht mehr auffindbar sein könnte.
Alternativ bietet sich die Prüfung einer Scheidung in Deutschland an.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen ferner alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
Kanzlei Recht und Recht
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Antwort
vonRechtsanwalt Alexandros Kakridas
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Sehr geehrter Herr Kakridas,
erstmals vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Die neu festgesetzte Aufenthaltsfrist wie lang kann diese sein?
Falls ich das Scheidungsurteil aus der Türkei habe (was wie ich weiß auch ohne sein Erscheinen vollzogen werden kann), aber er sich noch in DE befindet, kann er denn sofort heiraten und eine andere dafür ausnutzen um nicht abgeschoben zu werden?
Denn wenn ja, will ich ihm diese Chance nicht geben und lieber warten bis er abgeschoben wird bzw. sich illegal in DE befindet.
Soviel ich weiß, muss ich die Scheidung in DE anerkennen lassen das einige Monate dauern kann. Wenn er diese Zeit dafür ausnutzt wieder zu heiraten würde er dann nochmals eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Nochmals vielen Dank.
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Die neue Aufenthaltsfrist (falls eine neue festgesetzt wurde) können Sie dem Bescheid entnehmen, welcher öffentlich zugestellt wurde. Entscheidend wäre der Aspekt der "nachträglichen Befristung".
Gegebenfalls könnten Sie diesbezüglich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche den Bescheid erlassen hat, nachfragen.
Sofern ihre beabsichtigte Scheidung rechtskräftig wird und dieser Zeitpunkt innerhalb der Aufenthaltsfrist der Aufenthaltserlaubnis fallen würde, könnte Ihr Noch - Ehemann zur Erlangung eines neuen Aufenthaltstitels in der Regel auch erneut heiraten.Solange er also noch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und er sich legal in Deutschland aufhält, wäre eine erneute Heirat - nach rechtskräftig festgestellter Scheidung und Anerkennung in Deutschland - also prinzipiell möglich.
Sofern dieser Zeitraum allerdings abgelaufen wäre und er keine Verlängerung seiner Aufenthaltsdauer erhält, müßte er die Bundesrepublik verlassen. Ohnen gültigen Aufenthaltstitel könnte er in Deutschland nicht mehr heiraten.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
A. Kakridas