Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten will:
Sobald der öffentlich zugestellte Befristungsbescheid rechtskräftig geworden ist (wie beschrieben ein Monat nach Zustellung), gilt für Ihren (Noch) Ehemann die möglicherweise neu festgesetzte Aufenthaltsfrist.
Erst nach Ablauf dieser Frist würde sich ihr Ehemann ohne gültigen Aufenthaltstitel und damit illegal in Deutschland aufhalten.In der Regel wird bei Aufgreifen eine Abschiebung Ihres Ehemannes drohen.
Sobald Ihr Ehemann von der veränderten Aufenthaltsfrist erfährt, sollten Sie - angesichts seines bereits schon strafrechtlichen Verhaltens Ihnen gegenüber in der Vergangenheit- darauf vorbereitet sein, dass Ihr Ehemann Ihnen gegenüber wieder so agiert, um eventuell eine Ehe aufrechtzuerhalten. Ich rate Ihnen, sich möglichst nicht unter Druck setzen zu lassen und verständigen Sie die Ausländerbehörden und/oder die Polizeibehörde, falls ein massiver Übergriff droht.
Da nach Ihren Angaben eine Einreise in der Türkei eher unwahrscheinlich ist, ist zu vermuten, dass sich Ihr Ehemann noch in Deutschland aufhält. Dieser Aufenthalt ist bis zum Ablauf der ( neuen) Befristungsfrist der Aufenthaltserlaubnis auch rechtmäßig, danach nicht mehr.
Sie selber können zur Zeit nicht mehr sehr viel machen, da Ihnen der Aufenthaltsort Ihres Mannes unbekannt ist. Das Auffinden Ihres Ehemannes ist auch eher Aufgabe der Behörden.
Bezüglich der geplanten Scheidung sollten Sie einen Kollegen oder Kollegin vor Ort aufsuchen, welche auf Familienrecht spezialisiert ist. Idealerweise jemand mit Kenntnissen im türkischen Familienrecht. Hierbei müssen Sie unbedingt prüfen lassen, ob nach türkischem Recht eine Scheidung auch unter Abwesenheit des Ehegatten möglich ist, da Sie in Betracht ziehen müssen, dass Ihr Ehemann möglicherweise längere Zeit nicht mehr auffindbar sein könnte.
Alternativ bietet sich die Prüfung einer Scheidung in Deutschland an.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen ferner alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
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