Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Abschiebungsbescheid und Aufenthaltstitel
Sie schildern, dass Sie nach einer Fahrt mit einem abgelaufenen israelischen Führerschein einen Abschiebungsbescheid erhalten haben und Ihr Aufenthaltstitel nur noch bis Oktober dieses Jahres gültig ist.
Grundsätzlich ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit bzw. ggf. eine Straftat (§ 21 StVG), kann aber – insbesondere bei erstmaligem Verstoß und glaubhafter Reue – in der Regel nicht allein eine sofortige Abschiebung rechtfertigen, sofern keine weiteren schwerwiegenden Straftaten oder wiederholte Verstöße vorliegen.
Ggf. haben Sie andere Vergehen begangen, oder?
Danke für Ihre Rückmeldung.
2. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Abschiebungsbescheid
Gegen einen Abschiebungsbescheid bzw. Ausweisung stehen Ihnen grundsätzlich Rechtsmittel zur Verfügung.
Sie können gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde Widerspruch einlegen und – im Falle der Ablehnung – Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Wichtig ist, dass diese Rechtsmittel in der Regel keine aufschiebende Wirkung haben, das heißt, die Ausweisung kann trotz eingelegtem Widerspruch oder Klage durch eine Abschiebung vollzogen werden.
Daher ist es erforderlich, zusätzlich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht zu stellen, um die aufschiebende Wirkung anzuordnen und die Abschiebung bis zur gerichtlichen Entscheidung zu verhindern.
3. Erfolgsaussichten und Argumentation
Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Zu Ihren Gunsten sprechen folgende Aspekte:
- Sie leben seit November 2023 in Deutschland, haben Arbeit gefunden und sind bemüht, sich zu integrieren.
- Sie zeigen Reue für den Verstoß und haben glaubhaft gemacht, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelte.
- Sie sind bereit, Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und sich weiter zu integrieren.
Das Verwaltungsgericht wird im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes und einer möglichen Klage prüfen, ob die Abschiebung verhältnismäßig ist und ob Ihre Integrationsbemühungen ausreichend berücksichtigt wurden.
Die Behörden müssen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und können auch aus humanitären Gründen oder bei besonderer Integrationsprognose von einer Abschiebung absehen.
4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
Sie können einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen. Sollte die Ausländerbehörde diesen ablehnen, können Sie auch hiergegen Widerspruch und Klage erheben. Während des laufenden Verfahrens und bei rechtzeitiger Antragstellung sind Sie in der Regel weiterhin geduldet.
Aber letztlich ist vorrangig die Ausweisung anzugreifen.
5. Weitere Möglichkeiten
Sollten Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können (z.B. Arbeitsvertrag, Sprachkurs, gesellschaftliches Engagement), kann dies im Rahmen der Ermessensentscheidung der Behörde positiv berücksichtigt werden. Auch ein Härtefallantrag oder ein Antrag auf Duldung aus humanitären Gründen kann in Betracht kommen, wenn eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland für Sie unzumutbar wäre.
6. Fristen
Beachten Sie unbedingt die Fristen: Gegen einen Abschiebungsbescheid muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sollte möglichst zeitnah gestellt werden, um die Abschiebung zu verhindern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zuvor erhielt ich im Juli 2024 meinen ersten Abschiebungsbescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe. Nun liegt der zweite Abschiebungsbescheid vom August 2025 vor. Mein Ziel ist es, mich hier zu integrieren, zu arbeiten und mich weiterzubilden, um ein stabiles Leben in Deutschland aufzubauen.
In Anbetracht dieser Situation möchte ich gerne wissen, was ich am besten tun kann, wie ich rechtlich korrekt vorgehen sollte und welche konkreten Schritte als Nächstes notwendig sind, um meine Chancen auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich verweise zunächst auf meine bisherige Antwort.
Sie sollten umgehend Widerspruch gegen den Abschiebungsbescheid einlegen und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht stellen, was jeweils alleine möglich ist oder über einen Anwalt bzw. eine Anwältin.
Parallel dazu sollten Sie einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen und Ihre Integrationsbemühungen umfassend dokumentieren (Arbeitsvertrag, Sprachkurs, soziales Engagement etc.).
Die Erfolgsaussichten hängen von der genauen Begründung der Behörde und Ihrer persönlichen Situation ab, jedoch bestehen durchaus Möglichkeiten, gegen die Abschiebung vorzugehen und einen weiteren Aufenthalt in Deutschland zu erreichen.
Die Details sind allerdings recht komplex und können hier nicht abschließend geprüft werden, danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen