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Visum Verlängerung trotz cannabis und strafe

2. August 2025 12:11 |
Preis: 54,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

guten Tag. Ich bin und Arbeit seit 12/22 als Krankenpfleger in Deutschland.
Am 03/23 wurde ich bei Roller fahren kontrolliert, mit ein BAK von 1.4. Ich wurde verurteilt auf 40 Tagessätze und Führerschein für 9 Monate gesperrt aufgrund fahrlässiger Trunkheitsfahrt am Verkehr (ich habe kein Führerschein)

Am 06/23 wurde ich kontrolliert mit Cannabis, dieses wurde aufgrund geringe Menge für eigene Gebrauch eingestellte.

Bei der Antrag der Visum steht die Frage "sind sie Vorstraft?" Soll ich lieber mit JA oder NEIN antworten?
Wie hoch sind meine Chance um eine automatische Verlängerung und wie kann ich am besten diesen Fehler Minden um eine Verlängerung zu bekommen?
Kann dieses Verfahren wegen Cannabis mich beeinträchtigen, obwohl er eingestellte wurde und aktuell ist Cannabis in Deutschland legal?

2. August 2025 | 12:40

Antwort

von


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18279 Lalendorf
Tel: 01733415717
Web: https://www.christina-schmauch.de
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Guten Tag, gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Die Frage nach Vorstrafen können Sie verneinen. Wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, findet es ohnehin keine Berücksichtigung. Bei Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen ist ebenfalls nicht von einer Vorstrafe auszugehen. Sie müssen beide Vorfälle also nicht angeben und diese dürfen auch nicht im Rahmen der Verlängerung des Aufenthaltstitels negativ berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollten Sie für die Zukunft alles unterlassen, was Ihrer Integration schadet. Ihe Arbeit ist selbstverständlich positiv zu bewerten. Aber sollte es zu weiteren Straftaten mit weiteren Verurteilungen kommen, können dies nicht nur dazu führen, dass der Aufenthaltstitel nicht verlängert wird, sondern die Ausländerbehörde auch die Ausweisung androhen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Für den Fall, dass Sie noch eine weitere haben, können Sie gerne im Rahmen der kostenfreien Nachfrageoption nochmals Kontakt mit mir aufnehmen.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch


Rechtsanwältin Christina Schmauch

ANTWORT VON

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