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Anfrage zur Klärung einer rechtlichen Unsicherheit im Aufenthaltsantragverfahren

28. November 2024 22:21 |
Preis: 53,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


08:35

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und benötige dringend rechtliche Beratung. Ich hoffe, Sie können mir helfen und mir sagen, wie ich in meiner Situation vorgehen soll.

Es geht darum, dass ich in paar Wochen meinen neuen Aufenthaltstitel beantragen muss und hierfür das entsprechende Antragsformular ausfüllen soll. Dabei gibt es eine Frage, die mich sehr beschäftigt:

„Wurden Sie jemals aus einem Schengen-Staat abgeschoben oder ausgewiesen?"

In diesem Fall muss ich entweder „Ja" oder „Nein" ankreuzen. Ich bin mir jedoch unsicher, wie ich diese Frage beantworten soll.

Der Hintergrund ist folgender: Als ich etwa 4 bis 6 Jahre alt war, befand sich meine Familie für eine gewisse Zeit in einen Schengen Raum, wo wir Asyl beantragt hatten. Leider kenne ich die genauen Gründe für unseren Aufenthalt dort nicht und weiß auch nicht, ob damals eine Abschiebung oder Ausweisung stattgefunden hat. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch ein kleines Kind war (das Ganze liegt bereits 14 Jahre zurück), habe ich keinerlei Erinnerung daran.

Meine Eltern kann ich leider nicht um Auskunft bitten, da kein Kontakt mehr besteht. Ich möchte jedoch keine falschen Angaben machen oder später rechtliche Probleme bekommen. Deshalb bin ich unsicher, wie ich diese Frage im Formular korrekt beantworten soll.

Ist es möglich, dass in Deutschland noch Informationen über diesen Vorfall in meinen Akten vorhanden sind, obwohl ich damals minderjährig war und das Handeln meiner Eltern nicht unter meiner Kontrolle lag?

Ich bitte Sie um eine rechtliche Einschätzung und Ihre Unterstützung dabei, wie ich die Frage im Formular am besten beantworten kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

28. November 2024 | 22:54

Antwort

von


(3171)
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70372 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation ist es wichtig, die Frage im Antragsformular so wahrheitsgemäß wie möglich zu beantworten, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Da Sie keine genauen Informationen über eine mögliche Abschiebung oder Ausweisung haben und auch keinen Zugang zu den Informationen Ihrer Eltern, sollten Sie dies im Formular entsprechend angeben.

Sie könnten die Frage im Formular mit "Unbekannt" oder "Nicht bekannt" beantworten, wenn diese Option verfügbar ist. Falls das Formular nur die Optionen "Ja" oder "Nein" bietet, könnten Sie "Nein" ankreuzen und das mit einem * versehen und im dazugehörigen Kommentarfeld oder in einem separaten Schreiben unter Bezugnahme auf dieses * erklären, dass Sie keine genauen Informationen über den Vorfall haben, da Sie zu dem Zeitpunkt minderjährig waren und keinen Kontakt zu Ihren Eltern haben, um dies zu klären.

Es ist möglich, dass in Deutschland noch Informationen über den Vorfall in Ihren Akten vorhanden sind, insbesondere wenn Ihre Familie damals Asyl beantragt hat. Sie könnten versuchen, bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Akteneinsicht zu beantragen, um mehr über Ihren damaligen Aufenthaltsstatus zu erfahren.

Es ist wichtig, dass Sie in Ihrer Erklärung betonen, dass Sie keine bewusste Täuschung beabsichtigen und dass Sie bemüht sind, die Frage so korrekt wie möglich zu beantworten, basierend auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen.
Die Behörde hat aber hinzunehmen, dass Sie solche Sachen aus Ihrer Kindheit nicht mehr genau wissen können.

Bitte geben Sie mir noch an, ob Sie dann wieder zwischenzeitlich im Ausland waren und dann später nach Deutschland gekommen sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 28. November 2024 | 23:21

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider bietet das Formular nur die Möglichkeit, "Ja" oder "Nein" anzukreuzen. Da der Antrag online eingereicht werden muss, habe ich keine Möglichkeit, ein zusätzliches Dokument beizufügen, um meine Situation schriftlich zu erklären.

Soweit ich mich erinnern kann, war das im Jahr 2010, und wir sind 2013 nach Deutschland eingereist wann genau weiss ich nicht.

Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. November 2024 | 08:35

Sehr geehrter Fragesteller,

danke, dann würde ich vor dem Ankreuzen, dass per E-Mail bei der Behörde anfragen.
Das wäre das Beste, Sie sollten das auch nochmals schriftlich per Post erledigen.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich bemühen, die Informationen zu verifizieren, indem Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachfragen, ob es in Ihren Akten Hinweise auf eine Abschiebung oder Ausweisung gibt. Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass eine solche Maßnahme doch stattgefunden hat, wäre es ratsam, dies umgehend der Behörde mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Da die Einträge über solche Maßnahmen in der Regel nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden, könnte es sein, dass keine Informationen mehr vorliegen, insbesondere wenn der Vorfall mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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