Abordnung oder dienstliche Anweisung
vom 3.3.2013
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Beamter der Bundeszollverwaltung. Meine übergeordnete Dienststelle (Hauptzollamt) will mich jetzt zur Bundespolizei über einen Zeitraum von 6 Monaten abordnen.Sie beruft sich dabei auf das Bundesbeamtengesetz. 1.Frage: Darf mein Dienstherr mich überhaupt ohne meine Einwilligung zu einem anderen Dienstherrn abordnen? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Inzw ...